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   VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 9 S 13.01814   

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https://dejure.org/2013,32430
VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 9 S 13.01814 (https://dejure.org/2013,32430)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07.11.2013 - AN 9 S 13.01814 (https://dejure.org/2013,32430)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07. November 2013 - AN 9 S 13.01814 (https://dejure.org/2013,32430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baurecht; Alten- und Pflegeheim; zweiter baulicher Rettungsweg; Brandschutz; Duldungsanordnung; Nutzungsuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 21.06.2011 - 14 CS 11.790

    Nahezu wörtliche Wiederholung des Vorbringens vor dem Verwaltungsgericht.

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 9 S 13.01814
    Es muss sich dabei um eine konkrete Gefahr handeln (BayVGH B.v. 20.5.2009 - 14 CS 09.478; B.v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790; Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand März 2012, Art. 54 Rn. 141).

    Eine konkrete Gefahr ist anzunehmen, wenn in einem zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden muss, wobei an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der Schaden ist (vgl. z.B. BVerwG U.v. 18.12.2002 - Buchholz 402.41 Nr. 72; BayVGH B.v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790).

  • VG München, 25.02.2011 - M 8 S 10.5684

    Anforderungen an nachträgliche Brandschutzauflagen bei einem bestandsgeschützten

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 9 S 13.01814
    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich ist und damit eine erhebliche Gefahr zu bejahen ist, ist nicht primär darauf abzustellen, ob ein Brandereignis mehr oder weniger wahrscheinlich erscheint, sondern ob für den Fall, dass es dazu kommt, die bestehenden Mängel zu einer relevanten Gefahrerhöhung führen können, die auf der Grundlage einer an den Schutzgütern Leben und Gesundheit orientierten und damit die Erheblichkeitsschwelle niedrig ansetzenden Risikobewertung als nicht mehr hinnehmbar erscheint (vgl. VG München B.v. 25.2.2011 - M 8 S 10.5684).
  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 9 S 13.01814
    Wird die Anfechtungsklage des Betroffenen - wie hier - voraussichtlich keinen Erfolg haben, ist das ein starkes Indiz dafür, dass das behördliche Vollzugsinteresse Vorrang gegenüber dem privaten Aussetzungsinteresse hat (vgl. BayVGH B.v.26.7.2011 - 14 CS 11.535).
  • VGH Bayern, 16.04.2007 - 14 CS 07.275
    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 9 S 13.01814
    Materielle Voraussetzung vorliegender Duldungsanordnung ist zunächst, dass die an die Grundstückseigentümerin gerichtete Anordnung (Ausgangsverfügung), die Treppe zu errichten und an die Zimmer Nrn. 16, 30 und 39 anzuschließen, wegen fehlenden Einverständnisses der Antragstellerin nicht durchgesetzt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B.v. 16.4.2007 - 14 CS 07.275).
  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 2 CS 11.229

    Nutzungsuntersagung; Diskothek im Keller; zweiter Rettungsweg

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 9 S 13.01814
    Wenn Art. 54 Abs. 4 BayBO sogar bei bestandsgeschützten Anlagen Maßnahmen zulässt, so sind solche Maßnahmen erst recht auch bei einem (teilweisen) Entfallen des Bestandsschutzes infolge einer Nutzungsänderung entweder im Wege einer analogen Anwendung des Art. 54 Abs. 4 BayBO oder durch einen Rückgriff auf Art. 76 BayBO möglich (vgl. hierzu BayVGH B.v.14.3.2011 - 2 CS 11.229 unter Hinweis auf die vergleichbaren Ermessenserwägungen bei Art. 54 Abs. 4 BayBO und Art. 76 S. 2 BayBO; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Stand 2013, Art. 54 Rn. 165).
  • VGH Bayern, 20.05.2009 - 14 CS 09.478

    Gefahr für Dritte durch beschädigten Massivholzzaun; Instandsetzungsaufforderung

    Auszug aus VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 9 S 13.01814
    Es muss sich dabei um eine konkrete Gefahr handeln (BayVGH B.v. 20.5.2009 - 14 CS 09.478; B.v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790; Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand März 2012, Art. 54 Rn. 141).
  • VG Regensburg, 17.05.2017 - RN 6 S 17.422

    Hotel mit Brandschutzmängeln - Erfolgloser Eilantrag gegen sofort vollziehbare

    Daher ist nicht zu prüfen, wie wahrscheinlich der Ausbruch eines Feuers erscheint, sondern wie wahrscheinlich es im Falle eines Brands zu Gefahren für Leben und Gesundheit kommt (VG München, B. v. 25.2.2011 - M 8 S 10.5684 - juris; VG Ansbach, B. v. 7.11.2013 - AN 9 S 13.01814 - juris).
  • VG München, 09.08.2016 - M 1 S 16.2596

    Rechtmäßiger Sofortvollzug der Nutzungsuntersagung wegen Brandschutzmängeln

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich und damit eine erhebliche Gefahr zu bejahen ist, ist nicht primär darauf abzustellen, ob ein Brandereignis mehr oder weniger wahrscheinlich erscheint, sondern ob für den Fall, dass es dazu kommt, die bestehenden Mängel zu einer relevanten Gefahrerhöhung führen können, die auf der Grundlage einer an den Schutzgütern Leben und Gesundheit orientierten und damit die Erheblichkeitsschwelle niedrig ansetzenden Risikobewertung als nicht mehr hinnehmbar erscheint (vgl. z. B. VG Ansbach, B. v. 7.11.2013 - AN 9 S 13.01814 - juris).
  • VG Ansbach, 24.11.2015 - AN 9 K 15.00956

    Nutzungsuntersagung, Rettungsweg, Zwangsgeldandrohung, Fristsetzung

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich und damit eine erhebliche Gefahr zu bejahen ist, ist nicht primär darauf abzustellen, ob ein Brandereignis mehr oder weniger wahrscheinlich erscheint, sondern ob für den Fall, dass es dazu kommt, die bestehenden Mängel zu einer relevanten Gefahrerhöhung führen können, die auf der Grundlage einer an den Schutzgütern Leben und Gesundheit orientierten und damit die Erheblichkeitsschwelle niedrig ansetzenden Risikobewertung als nicht mehr hinnehmbar erscheint (vgl. VG Ansbach v. 7.11.2013, AN 9 S 13.01814 - juris; VG München v. 25.2.2011, M 8 S 10.5684 - juris).
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